Alle Streitigkeiten, die im Rahmen der Durchführung der vorliegenden AGBs entstehen könnten, können vor der Einreichung einer gerichtlichen Klage, nach Ermessen des Betreibers zu einer außergerichtlichen Einigung führen.
Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Verjährungsfristen, um eine gerichtliche Klage einzureichen, von allen außergerichtlichen Ansprüchen, unberührt bleiben.